Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne konkrete Verdachtstatsachen durch einen Detektiv mit heimlichen Videoaufnahmen observieren lassen?

Das Bundesarbeitsgericht – 8 AZR 1007/13, Urteil vom 19.02.2015 – hat die Überwachung von Mitarbeitern erschwert. Nur bei einem auf Tatsachen beruhenden, konkreten Verdacht einer schweren Pflichtverletzung dürften Arbeitgeber Detektive zur Kontrolle von Beschäftigten einsetzen, urteilten die Richter.

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bundesarbeitsgericht-101.html