Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 09.02.2015 – Einwilligungserklärung zur Telefonwerbung muss eindeutig sein!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des LG Frankfurt a. M. – 2-06 O 030/14 – vom 10.12.2014 zu unerwünschter Telefonwerbung hin.

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Unternehmen dürfen sich die Erlaubnis zur Telefonwerbung nicht einholen, indem sie konkrete Informationen über Art und Umfang der Werbung erst über einen Link bereitstellen. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Werbefirma Planet 49 GmbH entschieden.

Außerdem stellten die Richter klar: Eine vorformulierte Einverständniserklärung zur Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke ist unwirksam, wenn  Verbraucher erst nach Klick auf einen Link darüber informiert werden, welche Daten erhoben und verarbeitet werden.

„Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg gegen unerwünschte Telefonwerbung“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen wissen, worauf sie sich einlassen, bevor sie Werbeanrufe erlauben. Deshalb dürfen die für eine bewusste Entscheidung notwendigen Informationen nicht hinter einem Link versteckt werden.“

http://www.vzbv.de/pressemeldung/einwilligungserklaerung-zur-telefonwerbung-muss-eindeutig-sein