Archiv für den Monat: Februar 2015

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Wohngeldreform zum 01.01.2016?

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) kündigte am 20.02.2015 eine Wohngeldreform zum 01.01.2016 an! Das Wohngeld soll ab 2016 an die Entwicklung der Einkommen und Warmmieten angepasst werden.

Hierzu heißt es wie folgt: “Mit einer Wohngeldreform will das BMUB das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten seit der letzten Reform 2009 anpassen. Insgesamt soll das Wohngeld damit steigen.

Zum einen sollen die sogenannten Tabellenwerte angepasst werden. Damit soll neben dem Anstieg der Bruttokaltmieten und des Einkommens auch der Anstieg der warmen Nebenkosten und damit insgesamt der Bruttowarmmiete berücksichtigt werden. Denn seit der Reform 2009 sind die Preise um durchschnittlich acht Prozent und die Warmmieten um durchschnittlich neun Prozent gestiegen. Daraus ergibt sich eine Anpassung der Tabellenwerte um durchschnittlich 39 Prozent.

Zum anderen sollen die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben werden. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. In Regionen mit stark steigenden Mieten sollen diese überdurchschnittlich stark ansteigen. Von der Wohngeldreform werden rund 870.000 Haushalte profitieren. Darunter sind rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind. Die Leistungsverbesserungen werden gerade Familien und Rentnern zugutekommen.”

http://www.bmub.bund.de/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldreform/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Unterwegs in Spandau am 20.02.2015 – Sicherheit für Wochenendsiedler in Hakenfelde durch langfristige Absicherung der Parzellen!

“Für die Wochenendsiedler in Hakenfelde gibt es nun endlich die erhoffte langfristige Absicherung ihrer Parzellen. Bezirksbürgermeister Kleebank und der Vorstand der Wohnsiedlung Hakenfelde einigten sich am Freitag auf die Eckpunkte für einen neuen Mietvertrag.

Dieser sieht vor, dass die neue Laufzeit mindestens 15 Jahre zzgl. einer Option auf weitere 5 Jahre enthält. Außerdem gibt es neue Regelungen für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, eine sozial verträgliche Vereinbarung zum Umgang mit übergroß bebauten Parzellen, die Frage der Sicherheitsleistung sowie über die Dokumentation der vorhandenen Bebauung.”

http://www.unterwegs-in-spandau.de/endlich-sicherheit-fuer-wochenendsiedler-in-hakenfelde/

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Pressemitteilung Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) vom 16.02.2015 – Unzulässigkeit eines Mindestbetrags für geduldete Überziehungen!

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. weist auf ein Urteil des OLG Frankfurt a. M. – 1 U 170/13 – vom 04.12.2014 zu einer sittenwidrigen Pauschale der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG für geduldete Kontoüberziehungen hin.

Die beanstandete Klausel lautet wie folgt: “Die Kosten für geduldete Überziehungen, die ab dem Zeitpunkt der Überziehung anfallen, betragen 6,90 Euro (Stand August 2012) und werden im Falle einer geduldeten Überziehung einmalig pro Rechnungsabschluss berechnet.”

In der vorgenannten Pressemitteilung heißt es wie folgt: “Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro für eine geduldete Kontoüberziehung fordern. Die Pauschale ist sittenwidrig, weil sie bei einer geringfügigen Überziehung „außerhalb jedes Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung“ steht, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).”

http://www.vzbv.de/pressemeldung/pauschale-der-deutschen-bank-fuer-geduldete-kontoueberziehung-ist-sittenwidrig

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Haftet ein “Geisterfahrer” für ein posttraumatisches Belastungssyndrom von Polizeibeamten, die Augenzeugen wurden, wie Pkw-Insassen nach einem Verkehrsunfall verbrannten, ohne helfen zu können?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VI ZR 17/06, Urteil vom 22.05.2007) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 61/2007 vom 22.05.2007 wie folgt aus: “Durch ein Unfallgeschehen ausgelöste, traumatisch bedingte psychische Störungen von Krankheitswert können zwar eine Verletzung der Gesundheit im Sinne des § 823 BGB darstellen. Die hier geltend gemachten Gesundheitsbeeinträchtigungen können dem Schädiger aber unter den Umständen des Streitfalls nicht zugerechnet werden. Der erkennende Senat hat eine Haftpflicht des Unfallverursachers in Fällen anerkannt, in denen der Geschädigte als direkt am Unfall Beteiligter infolge einer psychischen Schädigung eine schwere Gesundheitsstörung erlitten hat. Maßgeblich für die Zurechnung war in diesen Fällen, dass der Schädiger dem Geschädigten die Rolle eines unmittelbaren Unfallbeteiligten aufgezwungen hat und dieser das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften konnte. Solche Umstände waren hier nicht gegeben, weil die Polizeibeamten an dem eigentlichen Unfallgeschehen, nämlich der Kollision zwischen dem “Geisterfahrer” und dem PKW der Familie, nicht beteiligt waren. Die Polizeibeamten waren daher wie zufällige Zeugen anzusehen, für die ein solches Ereignis dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen ist.”

Aus der Rubrik “Kuriosum/Kuriosa”:

Was versteht man unter einer Filter-Haushaltskaffeemaschine?

Die Antwort finden Sie in Artikel 2 Nr. 29 der Verordnung (EU) Nr. 801/2013 der Kommision vom 22.08.2013, abgedruckt im Amtsblatt der Europäischen Union L 225/1 vom 23.08.2013. Dort heißt es wie folgt:

“29. ‚Filter-Haushaltskaffeemaschine‘ bezeichnet eine Haushaltskaffeemaschine, die den Kaffee mittels Perkolation extrahiert;”

Wenn Sie schon immer einmal wissen wollten, was ein Heizelement, eine Tassenvorwärmung, ein Brühzyklus, eine Selbstreinigung oder eine Entkalkung ist, dann lesen Sie bitte Art. 2 Nrn. 30 – 34 der vorgenannten Verordnung:

“30. ‚Heizelement‘ bezeichnet eine Komponente der Kaffeemaschine, die elektrische Energie in Wärmeenergie umwandelt, um Wasser zu erhitzen;

31. ‚Tassenvorwärmung‘ bezeichnet eine Funktion zur Erwärmung von Tassen, die sich an oder auf der Kaffeemaschine befinden;

32. ‚Brühzyklus‘ bezeichnet den gesamten bei der Kaffeezubereitung durchzuführenden Prozess;

33. ‚Selbstreinigung‘ bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur Reinigung des Geräteinneren. Dabei kann es sich um einen einfachen Spülvorgang oder um           einen Reinigungsvorgang mit speziellen Zusätzen handeln;

34. ‚Entkalkung‘ bezeichnet den von der Kaffeemaschine durchgeführten Prozess zur vollständigen oder teilweisen Beseitigung von eventuell vorhandenem Kalk im Geräte-
inneren;”

http://www.evpg.bam.de/de/ebpg_medien/tren6/vo_801-2013.pdf

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Bundesfinanzhof – X R 15/13, Urteil vom 22.10.2014 – Erhöhte Absetzungen für Eigentumswohnungen in Sanierungsgebieten!

Unter der Randnummer 15 des vorgenannten Urteils des BFH lautet es wie folgt: “Nach Maßgabe des § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG kann der Steuerpflichtige –abweichend von § 7 Abs. 4 und 5 EStG– bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich im Jahr der Herstellung und in den folgenden neun Jahren jeweils bis zu 10 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 des Baugesetzbuchs (BauGB) absetzen. § 7h Abs. 1 Satz 1 EStG ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes im Sinne des Satzes 1 dienen, das wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten bleiben soll, und zu deren Durchführung sich der Eigentümer neben bestimmten Modernisierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat (§ 7h Abs. 1 Satz 2 EStG). Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen ebenfalls für Anschaffungskosten in Anspruch nehmen, die auf Maßnahmen im Sinne der Sätze 1 und 2 entfallen, soweit diese nach dem rechtswirksamen Abschluss eines obligatorischen Erwerbsvertrages oder eines gleichstehenden Rechtsakts durchgeführt worden sind (§ 7h Abs. 1 Satz 3 EStG).”

http://www.verbaende.com/news.php/BFH-Urteil-Erhoehte-Absetzungen-fuer-Eigentumswohnungen-in-Sanierungsgebieten-auch-fuer-Dachausbauten-und-Umwidmungen?m=101538

Aus der Rubrik “Finanzberichte”:

Pressemitteilung Erzbistum Köln vom 18.02.2015 – Vermögen im Jahr 2013 von rund 3,35 Mrd. Euro…!

“Das Erzbistum Köln hat mit seinem Finanzbericht für das Jahr 2013 erstmals einen nach dem Handelsgesetzbuch testierten vollständigen Jahresabschluss mit Bilanz und Ergebnisrechnung vorgelegt. Daraus geht hervor, dass der Haushalt 2013 ein Volumen von 811 Mio. Euro hatte. Insgesamt verfügte das Erzbistum Köln 2013 über ein Vermögen von rund 3,35 Mrd. Euro…”

http://www.erzbistum-koeln.de/news/Erzbistum_Koeln_legt_umfassenden_Finanzbericht_vor/

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verstoßen Krankenkassen gegen das Mindestlohngesetz?

Krankenkassen unter Beschuss: Die großen Kassen erstatten Versicherten für Haushaltshilfen weniger als den Mindestlohn. Ein Erstattungssatz von 5 bis 6 Euro pro Stunde für privat organisierte Haushaltshilfen könnte gegen das Mindestlohngesetz verstoßen.

“Bei Haushaltshilfen handelt es sich nicht um ehrenamtliche, sondern um normale gewerbliche Tätigkeiten”, sagte der Bundesvize der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, dem “Handelsblatt”. “Gerade von den gesetzlichen Krankenkassen kann erwartet werden, dass sie sich an das Mindestlohngesetz halten.”

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/verstossen-krankenkassen-gegen-das-mindestlohngesetz_242_293414.html

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Kann der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis wegen Störung des Hausfriedens in einem Mehrfamilien- und Bürohaus kündigen, wenn es im Treppenhaus durch Zigarettengerüche aus der Wohnung des rauchenden Mieters zu Beeinträchtigungen anderer Mieter kommt?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 186/14, Urteil vom 18.02.2015) lautet: Ja, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 21/2015 vom 18.02.2015 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine Geruchsbelästigung der Mitmieter durch Zigarettenrauch, die ein Mieter durch einfache und zumutbare Maßnahmen (etwa die Lüftung über die Fenster) verhindern könnte, im Einzelfall eine Störung des Hausfriedens und eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten des Mieters (Gebot der Rücksichtnahme) darstellen kann, insbesondere, wenn die Intensität der Beeinträchtigungen ein unerträgliches und gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht.

Im Streitfall war dem Bundesgerichtshof allerdings eine Beurteilung, ob eine die fristlose Kündigung gemäß § 569 Abs. 2 BGB rechtfertigende “nachhaltige Störung des Hausfriedens” oder auch nur eine die ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB rechtfertigende “schuldhafte nicht unerhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten des Mieters” vorlag, nicht möglich, weil die vom Berufungsgericht vorgenommene Würdigung auf einer lückenhaften und unter Verletzung prozessualer Vorschriften erfolgten Tatsachenfeststellung beruhte. Der Bundesgerichtshof hat die Sache deshalb an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen nachgeholt werden.”