Archiv für den Monat: Februar 2015

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Ist bei der Errechnung einer Mietminderung von der Bruttomiete auszugehen?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – XII ZR 225/03, Urteil vom 06.04.2005) lautet: Ja!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung in seinem amtlichen Leitsatz wie folgt aus: “Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden.”

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau/Spandau- Heute am 06.02.2015  –   “Alternativer Mieterverein Spandau im Falkenhagener Feld”

“Neben den regelmäßig stattfindenden Sprechstunden im Bürgerbüro in der Stadtteilbibliothek im Falkenhagener Feld ist der Alternative Mieterverein Spandau mit seinem Mieter- und Verbraucherstammtisch weiter auf dem Vormarsch in die Öffentlichkeit. An jedem 3. Mittwoch im Monat lädt der Verein in das Restaurant des TSV Spandau 1860 (Askanierring 150, Tanzsportzentrum) zu interessanten Vortrags- und Gesprächsrunden ein, an dem alle Verbraucher teilnehmen können. Die Themenwahl erfreut sich einer großen Bandbreite, denn es geht sowohl um das Mietrecht als auch um Verbraucherthemen wie beispielsweise die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, die Rechte als Bahnkunde oder um die Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer im Schadensfall.”

http://www.unterwegs-in-spandau.de/mieter-und-verbraucherstammtisch-mit-interessanten-themen/

Aus der Rubrik “Veranstaltungen”:

Veranstaltung “Wohntisch Spandau” am 11.02.2015, 18:00 Uhr, Stadtteilzentrum Siemensstadt, Wattstraße 13, 13629 Berlin – “Gemeinsam statt einsam – Der Weg ins gemeinschaftliche Wohnprojekt”!

Der “Wohntisch Spandau” wendet sich an alle, die ans gemeinschaftliche oder generationsübergreifende Wohnen denken.

http://www.berliner-woche.de/nachrichten/bezirk-spandau/siemensstadt/artikel/59722-wie-man-im-alter-wohnen-will/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern eine Aufklärungspflicht über deren Anspruch auf Entgeltumwandlung?

Die Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG – 3 AZR 807/11, Urteil vom 21.01.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das BAG in seiner Pressemitteiling Nr. 3/14 vom 21.01.2014 wie folgt aus: “Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden.

Da der Beklagte weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet war, den Kläger von sich aus auf seinen Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen, fehlte es an der für einen Schadensersatzanspruch erforderlichen Pflichtverletzung des Beklagten. “

AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 06.02.2015  –  ” Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft – was bringt´s?”

“Der 2. Mieter- und Verbraucherstammtisch findet am 18.2.2015 um 19:30 Uhr statt. Der stellvertretende Pressesprecher der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Michael Klein sowie der Chefredakteur der Mitgliederzeitschrift imtakt der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Oliver Kaufhold werden als dynamisches Duo zu dem Thema “Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft – was bringt´s” ein Kurzreferat halten und danach Fragen der anwesenden Verbraucher beantworten.

Beide Referenten sind seit vielen Jahren aktive Gewerkschaftler, haben so manchen Arbeitskampf miterlebt und können getrost als “alte Gewerkschaftshasen” bezeichnet werden, die aufgrund ihrer Erfahrungen wissen, wovon sie sprechen. Bei diesem Duo wird keine Langeweile aufkommen.”

http://www.unterwegs-in-spandau.de/mitgliedschaft-in-einer-gewerkschaft-was-bringts/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf bei einer Modernisierungsmaßnahme auch der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil auf den Mieter umgelegt werden?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 88/13, Urteil vom 17.12.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner vorgenannten Entscheidung auf Seite 13, Randnummer 29, wie folgt aus: “Werden mit einer Modernisierungsmaßnahme fällige Instandsetzungsmaßnahmen erspart, kann der auf die Instandsetzung entfallende Kostenanteil nicht auf den Mieter umgelegt werden(KG, WuM 2006, 450; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 11. Aufl., § 559 Rn.67 f., 70; vgl. auch Senatsurteil vom 3. März 2004 – VIII ZR 149/03, NJW 2004, 1738 unter II 2 d [zum preisgebundenen Wohnraum]). Aus der Modernisierungsmieterhöhungserklärung muss deshalb hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Maßnahmen fällige Instandsetzungskosten erspart wurden (Emmerich/Sonnenschein, aaO Rn. 8; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, aaO, § 559b BGB Rn. 18).

Aus der Modernisierungsmieterhöhungserklärung muss deshalb hervorgehen, in welchem Umfang durch die durchgeführten Maßnahmen fällige Instandsetzungskosten erspart wurden. Einer umfassenden Vergleichsrechnung zu den hypothetischen Kosten einer bloßen Instandsetzung bedarf es hierzu nicht; erforderlich, aber auch ausreichend ist es, den ersparten Instandsetzungsaufwand zumindest durch Angabe einer Quote von den aufgewendeten Gesamtkosten nachvollziehbar darzulegen.”