Archiv für den Monat: März 2015

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Stiftung Warentest am 17.03.2015 – Selbst­auskunft: Wann Mieter den Vermieter anlügen dürfen!

“Wer eine Wohnung mieten will, muss meist einiges über sich offen­baren. Und weil die Konkurrenz oft groß ist, tut der Miet­interes­sent gut daran, sich nicht komplett zu verweigern. Er braucht aber nicht jede Frage wahr­heits­gemäß zu beant­worten. test.de sagt, wo er flunkern darf, und in welchen Fällen Ehrlich­keit angebracht ist…”

https://www.test.de/Selbstauskunft-Wann-Mieter-den-Vermieter-anluegen-duerfen-4825196-0/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Besteht bei einem verspäteten Flug ein Ausgleichsanspruch des kostenlos mitreisenden Kleinkindes?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – X ZR 35/14, Urteil vom 17.03.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 36/2015 vom 17.03.2015 wie folgt aus: “Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat entschieden, dass Art. 3 Abs. 3 Satz 1 der Fluggastrechteverordnung sämtliche Fluggäste, die kostenlos reisen, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausnimmt. Entgegen der Auffassung der Revision kommt es nicht darauf an, ob ein “Nulltarif” für die Öffentlichkeit verfügbar ist. Weder Wortlaut noch Entstehungsgeschichte der Vorschrift noch ihr Sinn und Zweck rechtfertigen die Annahme, der Ausschlusstatbestand der “kostenlos reisenden Fluggäste” betreffe lediglich den Sonderfall eines für die Öffentlichkeit nicht verfügbaren Tarifs, bei dem der Flugpreis auf Null reduziert ist. Da Zweifel an der Auslegung der entscheidungserheblichen Bestimmungen der Verordnung nicht bestehen, bestand keine Veranlassung für ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union.”

Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Kabinett beschließt am 18.03.2015 Reform – Das Wohngeld steigt!

Mit der Erhöhung des Wohngelds will die Bundesregierung vor allem Haushalte mit geringem Einkommen entlasten. Eine entsprechende Reform hat das Kabinett beschlossen. “Wir wollen, dass mehr Menschen Wohngeld bekommen können und dass es für jeden Einzelnen mehr gibt”, sagte Bundesbauministerin Hendricks.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks will “vor allem in Ballungszentren Haushalte mit geringem Einkommen deutlich entlasten, indem wir die Miethöchstbeiträge überdurchschnittlich stark erhöhen”. Der Miethöchstbeitrag werde deshalb gestaffelt angehoben: je nach Stadt oder Landkreis zwischen sieben und 27 Prozent. Damit bleibe die soziale Mischung in der Stadt erhalten” so Hendricks.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/03/2015-03-17-wohngelderhoehung.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Keine Zwangsräumung bei Raucher Friedhelm Adolfs!

Durchatmen für Raucher Friedhelm Adolfs: Das Düsseldorfer Landgericht hat die für Morgen geplante Zwangsräumung seiner Wohnung abgesagt. Eine Räumung wäre für den 76-Jährigen “ein nicht zu ersetzender Nachteil”, weil er für diese Miete in Düsseldorf keine vergleichbare Wohnung finden würde, sagte eine Gerichtssprecherin am 18.03.2015 der Deutschen Presse-Agentur. Gegen die Entscheidung gebe es kein Rechtsmittel.

http://www.stern.de/panorama/zwangsraeumung-abgesagt-raucher-friedhelm-adolfs-darf-noch-bleiben-2181057.html

Pressemitteilung 16/2015

Musterschreiben für die Aufforderung zur Erstattung zu unrecht aufgewandter Handwerkerkosten für Schönheitsreparaturen

Mit Pressemitteilung 15/2015 vom 20.03.2015 hatte der AMV Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. mitgeteilt, dass Mieter, die bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung bei Einzug aufgrund einer unwirksamen formularmäßigen Übertragung von Schönheitsreperaturen irrtümlich … weiterlesen

Aus der Rubrik “Wissenswertes”:

Darf ein Kondomhersteller mit dem Siegel “Made in Germany” werben – auch wenn die Latexrohlinge aus dem Ausland kommen und in Deutschland lediglich überprüft werden?

Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – I ZR 16/14, Beschluss vom 27.11.2014) lautet: Nein!

Zur Begründung führt der BGH in seinem vorgenannten Beschluss vom 27.11.2014 unter der Randnummer 11 wie folgt aus: “Das Berufungsgericht hat die im Ausland hergestellten Waren als Endprodukte bewertet, die nach ihrer Fertigung im deutschen Werk der Beklagten nur noch verpackt, versiegelt und einer Qualitätskontrolle unterzogen werden. Dabei hat es berücksichtigt, dass die Verpackung, Versiegelung und Kontrolle nach den Vorgaben des Medizinproduktegesetzes Voraussetzungen dafür sind, dass die Kondome in den Verkehr gebracht werden dürfen. Das Berufungsgericht hat jedoch zwischen der Fertigung der Kondome als solcher und der Herstellung ihrer Verkehrsfähigkeit differenziert. Da sich nach seiner Beurteilung die Angabe “Made in Germany” auf den tatsächlichen Fabrikationsvorgang bezieht, hat es zu Recht als entscheidungserheblich angesehen, dass die maßgeblichen Produktionsschritte nicht im Inland, sondern im Ausland stattfinden.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Niedrigerer Rundfunkbeitrag ab 1. April 2015!

Künftig sind 17,50 Euro – 48 Cent weniger als bislang – pro Monat für jede Wohnung zu zahlen.

Bei Zahlung per Dauerauftrag muss dieser geändert werden:

Wer bei seinem Geldinstitut einen Dauerauftrag zur Überweisung des Rundfunkbeitrags eingerichtet hat, muss hierbei ab April die Höhe auf 17,50 Euro pro Monat ändern. Quartalsweise sind dann 52,50 Euro zu entrichten. Dabei ist zu beachten, dass die Änderung nicht zu knapp zum Monatsletzten passiert – sonst wird der zu hohe alte Beitrag noch überwiesen. Überzahlungen können mit den nächsten fälligen Zahlungen verrechnet werden.

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Oberlandesgericht Oldenburg – 13 U 73/14, Urteil vom 10. März 2015: Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages wegen eines fehlenden Aschenbechers!

Pressemitteilung vom 16.03.2015: “Der Senat sah das Fehlen des Aschenbechers auch nicht als bloße Bagatelle an. Anders als die Händlerin, die lediglich von einer nur geringfügigen Einschränkung des „Rauchkomforts“ ausging, wenn eine Aschenbecherdose in einem Getränkehalter in der Mittelkonsole platziert würde, folgten die Richter der Auffassung der klagenden Kundin. So könne bei Dunkelheit wegen der fehlenden Beleuchtung nicht „abgeascht“ werden, ohne das Fahrzeug zu verschmutzen und die Zigarette könne während der Fahrt nicht abgelegt werden. Ferner könnten die Getränkehalter in der Mittelkonsole nicht bestimmungsgemäß genutzt werden, wenn dort ein Aschenbecher angebracht würde.

http://app.olg-ol.niedersachsen.de/cms/presse/presseanzeigen.php4?id=1222&aktion=anzeigen&bid=30

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Postbank droht Kunden mit Rauswurf!

Wer bei der Postbank Überweisungen per Papier vornimmt, muss von April an in den meisten Fällen eine Gebühr von 99 Cent zahlen. Viele Kunden wehren sich und widersprechen der neuen Regelung. In einem Brief droht die Postbank ihren Kunden nun mit Konto-Kündigungen.

http://www.sueddeutsche.de/geld/neue-gebuehr-postbank-droht-kunden-mit-rauswurf-1.2395595

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Neuregelung der Förderpraxis bei Sozialwohnungen – Andreas Geisel (SPD) strebt Staffelung an!

“Wir müssen auch Sorge tragen, dass diejenigen in den Genuss der subventionierten Mieten kommen, die es auch wirklich nötig haben”, sagte Andreas Geisel. Die Spannen sollen dabei von 6,20 bis 8,50 Euro je Quadratmeter und Monat (kalt) reichen.

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/berlin/article138480201/Mietzuschuesse-individuell-regeln.html