46,3 Prozent der privaten Vermieter haben in den vergangenen zwei Jahren die Miete erhöht. Das ergab eine Umfrage des Eigentümerverbands Haus und Grund.
http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article138419725/Mietpreisbremse-46-3.html
46,3 Prozent der privaten Vermieter haben in den vergangenen zwei Jahren die Miete erhöht. Das ergab eine Umfrage des Eigentümerverbands Haus und Grund.
http://www.welt.de/print/wams/finanzen/article138419725/Mietpreisbremse-46-3.html
Rückforderungsansprüche aus von Mietern zu Unrecht erbrachter Schönheitsreparaturen!
Erstattung von für Schönheitsreparaturen aufgewandte Handwerkerkosten, Bezahlung des Werts von in Eigenregie durchgeführten Schönheitsreparaturen sowie Rückforderung von Zahlungen für die Abgeltung von Schönheitsreparaturen nur innerhalb von 6 Monaten möglich – Verjährung droht! … weiterlesen
Investor kauft 4100 Mietwohnungen in Spandau!
In Berlin-Spandau haben mehr als 4100 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt. Sie sind Teil der Großsiedlung Heerstraße Nord und gehörten früher dem einst städtischen Wohnungsunternehmen GSW. Sie wurde 2004 vom Land Berlin an private Investoren verkauft und 2013 vom börsennotierten Unternehmen “Deutsche Wohnen” übernommen.
Und das trennte sich nun, wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Immobilien-Experten und der “Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund” (AMV) übereinstimmend bestätigen, von dem Spandauer Immobilienpaket.
Städtische Gesellschaften hätten auch gern die mehr als 4000 Wohnungen im Gebiet Heerstraße Nord übernommen, bestätigte Stadtentwicklungsstaatssekretär Engelbert Lütke Daldrup. Sie seien allerdings vom Käufer letztlich stark überboten worden. Lütke Daldrup betonte, die landeseigenen Unternehmen dürften keine Gebote abgeben, die nicht durch die Mieteinnahmen gedeckt seien. Nach Morgenpost-Informationen lag das Angebot des privaten Investors 30 Prozent darüber.
Muss ein Wohnungsmieter eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen Zwölf-Monats-Frist erheben, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat?
Die Antwort des Bundesgerichtshofs (BGH – VIII ZR 185/09, Urteil vom 12.05.2010) lautet: Ja!
Zur Begründung führt der BGH in seiner Pressemitteilung Nr. 103/2010 vom 12.05.2010 wie folgt aus: “Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine erneute Beanstandung der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2005 hinsichtlich der auf die Beklagten anteilig umgelegten Grundsteuer nicht deshalb entbehrlich war, weil die Beklagten bereits gegenüber den Betriebskostenabrechnungen für die vorangegangenen Jahre 2003 und 2004 jeweils fristgerecht eingewandt hatten, dass sie die Erstattung anteiliger Grundsteuer nicht schuldeten. Nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB muss der Mieter eine Einwendung, die er gegenüber einer Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr erheben will, dem Vermieter innerhalb von zwölf Monaten ab Zugang dieser Abrechnung mitteilen. Die Beanstandung einer früheren Betriebskostenabrechnung macht eine solche Mitteilung grundsätzlich auch dann nicht entbehrlich, wenn es sich der Sache nach um die gleiche Einwendung handelt. Ziel des Gesetzes ist es, durch Fristablauf Klarheit über die Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung für ein bestimmtes Jahr zu erlangen. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn aufgrund der Beanstandung einer früheren Abrechnung nicht mehr zu verlangen wäre, dass eine spätere Abrechnung innerhalb der für diese Abrechnung laufenden Frist (erneut) beanstandet wird. Die erneute Geltendmachung einer gegenüber einer früheren Betriebskostenabrechnung bereits erhobenen Einwendung innerhalb der für das spätere Abrechnungsjahr laufenden Frist ist daher geboten, um das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel der Rechtssicherheit durch Fristablauf zu erreichen.”
Verbot von Ferienwohnungen in Berlin verfassungswidrig?
Helge Sodan, der Ex-Präsident des Berliner Verfassungsgerichtshofes, kommt in einem Rechtsgutachten zu einem vernichtenden Urteil. “Gesetz und Verordnung sind in mehreren Punkten verfassungswidrig”, so der renommierte Rechtswissenschaftler. Zudem seien sie “schlampig gemacht und mit gravierenden Mängeln” behaftet.
Pressemitteilung Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vom 10.03.2015: BMJV fördert die Entwicklung der Open-Source Software „PanBox“ zur sicheren Nutzung von Cloud-Diensten im Internet!
Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber stellte am 10.03.2015 die von der Sirrix AG und Fraunhofer SIT entwickelte „PanBox“-Anwendung der Öffentlichkeit vor. Die Lösung ist für die allgemeine Nutzung kostenfrei verfügbar.
Hier zu Parlamentarischer Staatssekretär der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber:
„Zum Verbraucherschutz in der digitalen Welt gehört nicht nur die Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens. Wir treiben auch die Entwicklung technischer Werkzeuge und Lösungen voran. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher beim Erhalt und der Wiedererlangung der Souveränität und Selbstbestimmung im Umgang mit ihren Daten unterstützen. Die Konzeption und Programmierung von Programmen wie PanBox ist eine einfache und sinnvolle Verbraucherschutzmaßnahme in der digitalen Welt. Neben der Festplattenverschlüsselung, der Mailverschlüsselung und der Chat-Verschlüsselung ist die Online-Speicher-Verschlüsselung meiner Meinung nach der vierte Eckpfeiler zum Erhalt eines umfassenden kryptographischen Schutzes der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/20150310_Panbox.html?nn=3433226
BGH ändert seine Rechtsprechung und stärkt Mieterrechte bei “Schönheitsreparaturen”!
1) BGH – VIII ZR 185/14, Urteil vom 18.03.2015: Wird eine Wohnung unrenoviert übergeben, sind Klauseln zu Schönheitsreparaturen ungültig. “Die Renovierungsklausel benachteiligt den Mieter unangemessen. Denn er muss die Vorspuren des vorhergehenden Mieters beseitigen. Außerdem muss er dem Vermieter die Wohnung gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben als er sie erhalten hat”, sagte Dietlind Weinland, Sprecherin des Bundesgerichtshofes.
2) BGH – VIII ZR 242/13, Urteil vom 18.03.2015: Auch die gängige Praxis, wonach Mieter bei vorzeitigem Auszug, wenn sie also kaum etwas abgewohnt haben, trotzdem per prozentualer Quote für Renovierungen aufkommen mussten, ist vorbei. Quotenabgeltungsklauseln sind ungültig, Begründung: Zu intransparent!
Geplante Neuregelung der Förderpraxis sowie der Mietsubventionen bei Sozialwohnungen
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) will die Mieten von Berliner Sozialwohnungen künftig an das Einkommen der Mieter anpassen. Zwischen 6,20 Euro und 8,50 Euro pro Quadratmeter – je nach finanzieller Lage der Mieter – sollen neu errichtete Sozialwohnungen dann kosten. Das berichteten die Berliner Morgenpost und die Berliner Zeitung am 17.03.2015. … weiterlesen
Nachlese zum 3. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 19.03.2015
Am 19.03.2015 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 3. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war “Meine Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer im Schadensfall”. … weiterlesen
Bebauungsplan zur geplanten Bebauung von rd. 100 Wohnungen im Rahmen der Nachverdichtung durch die Charlottenburger Baugenossenschaft eG.!
Bebauungsplanentwurf 5-95 für eine Teilfläche des Geländes südlich des Freudenberger Weges, westlich des Wittgensteiner Weges, nördlich des Eiserfelder Ringes und östlich des Weges zwischen Freudenberger Weg und Spekteweg im Bezirk Spandau, Ortsteil Falkenhagener Feld.