Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Berliner Zeitung am 27.04.2015 – Wie Mieter und Vermieter den Berliner Mietspiegel nutzen können!

Der nächste Mietspiegel erscheint zwar erst Mitte Mai, aber schon jetzt ist klar, wie sich die Preise entwickeln: Die Mieten ziehen weiter an. In etwa so stark, wie in den vergangenen Jahren. Wie Mieter und Vermieter den Mietspiegel nutzen können – dazu lesen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann darf der Vermieter die Miete in bestehenden Verträgen erhöhen?

Das geht nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Beispiel muss die Miete seit einem Jahr, von Betriebskostenerhöhungen und Modernisierungszuschlägen abgesehen, unverändert gewesen sein. Sie darf maximal bis zur ortsüblichen Miete erhöht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Miete seit dem 19. Mai 2013 binnen drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent steigen darf.

Gilt das auch für die sechs landeseigenen Vermieter?

Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bilden eine Ausnahme. Bei ihnen darf die Miete innerhalb von vier Jahren nur um 15 Prozent angehoben werden. Dazu haben sich die Unternehmen im Mieten-Bündnis mit dem Senat verpflichtet. Wer eine Wohnung bei einem kommunalen Vermieter angemietet hat, muss deswegen nicht so große Mietsprünge erwarten wie andere.

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