Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

IIC fordert gesetzliche Nebenkostenpreisbremse statt Mietpreisbremse!

Der Immobilien Investment Club (IIC) fordert eine gesetzliche Nebenkosten- statt Mietpreisbremse. Olaf Wortmann, Pressesprecher des IIC: „Verantwortlich für den deutlichen Anstieg der Wohnkosten in Deutschland sind nicht die Kaltmieten – diese sind im Landesdurchschnitt in den vergangenen Jahren eher moderat gestiegen. Haupttreiber des Preisanstiegs sind vor allem die Nebenkosten wie Heiz- und Stromkosten, Wasser-, Müllgebühren, Straßenreinigung und sonstige Abgaben, die im Wesentlichen von den Kommunen sowie teilweise ehemaligen kommunalen Betrieben berechnet werden. Zudem führt die teilweise massive Erhöhung der Grunderwerbsteuer und die deutliche Erhöhung der Grundsteuer letztendlich zu einer weiteren Belastung der Mieter.“

http://www.deal-magazin.com/news/47006/IIC-fordert-gesetzliche-Nebenkostenpreisbremse-statt-Mietpreisbremse

Der AMV hält diese Forderung für populistisch und in der Praxis nicht umsetzbar. Wie soll eine Nebenkostenpreisbremse konkret aussehen? Stattdessen fordert der AMV die gesetzliche Einführung eines zwingenden Kostenmanagements für Nebenkosten und verweist insoweit auf seinePressemitteilung 24/2015 vom 23.04.2015:

“AMV fordert gesetzliche Einführung eines zwingenden Kostenmanagements für Nebenkosten!”

“Die Studie belegt eindeutig, dass mit einem gezielten Nebenkostenmanagement die zweite Miete um bis zu 20 % der Gesamtmiete gesenkt werden kann,” sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. “Er fordert deshalb, dass Vermieter per Gesetz verbindlich verpflichtet werden, in einem 5-Jahresrhythmus ihre Nebenkosten einer Überprüfung im Rahmen eines Nebenkostenmanagements zu unterziehen, um diese zu optimieren. Vermieter,die dieser Verpflichtung dann nicht nachkämen, sollten mit einer”Nebenkostenbremse” bestraft werden, d. h. diese dürften die Nebenkosten im Sanktionswege nicht erhöhen,” so Piper.

https://www.facebook.com/notes/alternativer-mieter-und-verbraucherschutzbund-ev/pressemitteilung-242015/1583160138625121