Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

Verbraucherschutz im Grauen Kapitalmarkt wird gestärkt!

Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2015 das Kleinanlegerschutzgesetz in 2. und 3. Lesung beschlossen. Mit den neuen Regelungen werden Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor hochriskanten und intransparenten Finanzprodukten geschützt. Das gemeinsam von dem Bundesminister der Finanzen und dem Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegte Gesetz sieht mehr und aktuellere Informationen für Anleger sowie Vertriebsbeschränkungen für Anbieter von Vermögensanlagen vor und stärkt die Staatsaufsicht über den Finanzmarkt.

„Mit dem Kleinanlegerschutzgesetz legen wir unseriösen Anbietern das Handwerk. Das schafft mehr Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch mehr Vertrauen im Finanzmarkt.“, so Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2015/20150423-Kleinanlegerschutzgesetz.html?nn=3433226