Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Der Tagesspiegel am 11.05.2015: Amtsgericht Charlottenburg kippt Berliner Mietspiegel!

Mietspiegel dienen in den meisten deutschen Städten als Richtschnur bei Mieterhöhungen. Nun hat ein Gericht das Berliner Zahlenwerk für unwirksam erklärt. Noch ist es ein Urteil in erster Instanz. Es könnte aber eine Debatte – und eine Klagewelle – auslösen.

Der Berliner Mieterverein erklärte, der Mietspiegel bleibe trotz des Urteils weiter gültig. In ähnlichen Streitfällen mit dem selben Vermieter, der „Deutsche Wohnen“, hätten andere Abteilungen des Gerichts die Rechtskraft des Mietspiegels bestätigt, sagt Mietervereins-Chef Rainer Wild. Er forderte aber die Bundesregierung auf, eine Rechtsverordnung zu erlassen, damit die Mietspiegel der Kommunen als Kontrollinstrument bindende Kraft haben.

http://www.tagesspiegel.de/politik/berlin-amtsgericht-charlottenburg-kippt-berliner-mietspiegel/11764974.html