Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Berliner Zeitung am 11.05.2015: Mängel bei der Erstellung – Amtsgericht zweifelt Berliner Mietspiegel an!

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Deswegen könne das Werk nicht zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sieht die Entscheidung gelassen. „Beim Amtsgericht Charlottenburg wurden nach unserer Kenntnis bislang fünf Verfahren behandelt“, sagte Behördensprecher Martin Pallgen. „Die Richter kamen jeweils zu unterschiedlichen Urteilen.“ Ein Richter desselben Gerichts habe den Mietspiegel 2013 als „qualifizierten Mietspiegel“ eingestuft.

„Das zeigt, dass jedes Mal Einzelfallentscheidungen gefällt werden und eine Generalisierung nicht möglich ist“, so Pallgen. Für den Mietspiegel 2015, der am 18. Mai vorgestellt werde, habe das Urteil keine Auswirkungen. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass es sich um einen qualifizierten Mietspiegel handelt“, sagte Pallgen. Der Berliner Mieterverein bezeichnete das Urteil als „falsch“ und nicht nachvollziehbar.

http://www.berliner-zeitung.de/berlin/maengel-bei-der-erstellung-amtsgericht-zweifelt-berliner-mietspiegel-an,10809148,30675320.html