Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Charlottenburg – 235 C 133/13, Urteil vom 11.05.2015: Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt!

Berliner Morgenpost am 12.05.2015: Berliner Gericht kippt Mietspiegel!

Gutachten kritisiert die Methode. Vermieterin kann höheren Quadratmeterpreis verlangen.

Für den Mietspiegel ist die Stadtentwicklungsverwaltung zuständig. Dort wurde man von dem Urteil überrascht. “Wir halten den Mietspiegel 2013 auch weiterhin für qualifiziert – und auch den Mietspiegel 2015, der nach den gleichen Kriterien erstellt wurde”, sagte Martin Pallgen, Sprecher von Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD), am Montag der Berliner Morgenpost. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und auch noch keine schriftliche Begründung vorliege, könne er zu Details jedoch keine Stellung nehmen. Setzt sich allerdings die Rechtsauffassung des Amtsgerichts durch, hat Berlin ein Problem: Der neue Mietspiegel, den Stadtentwicklungssenator Geisel in sechs Tagen vorstellen wird, wurde nach den gleichen Kriterien erstellt wie das Regelwerk aus dem Jahr 2013.

Der Chef des Berliner Mietervereins, Reiner Wild, sieht den Mietspiegel durch das Urteil aber nicht in Gefahr: “Wir haben schon einige positive Urteile zum Mietspiegel 2013, auch von Kammern des Amtsgerichtes Charlottenburg. Dieses ist das erste negative.” Der vom Verein beratene Mieter werde gegen das Urteil Berufung einlegen, betonte Wild.

Berlins Vermieter dagegen werden das Urteil des Amtsgerichts begrüßen, denn es stärkt ihre Position. Denn mit der ab 1. Juni geltenden Mietpreisbremse wird die im Mietspiegel ausgewiesene “ortsübliche Vergleichsmiete” noch wichtiger als zuvor. Bei einer Neuvermietung darf die Miete dann nur noch bis zu zehn Prozent über diesem Wert liegen.

http://www.morgenpost.de/printarchiv/titelseite/article140809262/Berliner-Gericht-kippt-Mietspiegel.html