Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Die Welt am 26.05.2015: Was Mieter jetzt wissen müssen!

Am 01.06.2015 treten Maklergesetz und Mietpreisbremse in Berlin in Kraft.

Was kann der Mieter gegen überhöhte Mieten tun?

Zunächst einmal sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben, bei dem die Miete zu hoch angesetzt ist. Erfährt man jedoch erst nach der Unterschrift, dass die geforderte Nettokaltmiete höher als die selbst errechnete ortsübliche Vergleichsmiete zuzüglich zehn Prozent ist, sollte der Mieter nach Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter schriftlich die Miethöhe mit Hinweis auf die errechnete ortsübliche Vergleichsmiete rügen, rät Reiner Wild, Chef des Berliner Mietervereins (BMV). Diese sogenannte Rügepflicht ist laut Gesetz vorgesehen, um zu viel gezahlte Miete zurückfordern zu können. Der Berliner Mieterverein hält ein Formschreiben zur Rüge bereit. Der Vermieter muss die Miete daraufhin begründen. Gibt es danach noch keine Einigung, sollte der Mieter sich bei der Mieterberatung juristischen Beistand holen. Als letztes Mittel bleibt eine gerichtliche Klage.

http://www.welt.de/print/die_welt/berlin/article141464837/Was-Mieter-jetzt-wissen-muessen.html