Aus der Rubrik “Mietenpolitik”:

Beitrag von Tina Friedrich vom rbb am 26.05.2015: Fragen und Antworten zum Wohnraumversorgungsgesetz – Was genau fordert eigentlich der Berliner Mietenvolksentscheid? Innerhalb weniger Wochen haben über 30.000 Berliner für den Mietenvolksentscheid unterschrieben – aber was steht eigentlich drin im Gesetzentwurf? Was ist vorgesehen im “Berliner Wohnraumversorgungsgesetz”, wie es offiziell heißt? Sinkt meine Miete wirklich?

Das Ziel – Das Wohnraumversorgungsgesetz will den sozialen Wohnungsbau fördern und mehr landeseigene bezahlbare Wohnungen schaffen.
Die Initiative, also der Verein Mietenvolksentscheid Berlin e.V., beruft sich dabei auf die Berliner Verfassung. Dort steht: “Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum.” Das Land verspricht also in seiner Verfassung Wohnraum zu fördern, besonders für Menschen mit geringem Einkommen.

Der Verein setzt sich ein für einkommensabhängige Mieten, günstige Wohnungen und bezahlbare Sanierungen – und gegen die Verdrängung von ärmeren Menschen aus der Stadt.

Aber nicht für alle – denn der Volksentscheid betrifft ausschließlich landeseigene und geförderte Wohnungen. Alle, die privat mieten, sind davon nicht betroffen. Dennoch geht die Initiative davon aus, dass sich günstige Mieten insgesamt auf den Mietspiegel auswirken werden, und deshalb langfristig alle Mieter von dem neuen Gesetz profitieren.
Mittelfristig sollen 500.000 Wohnungen mit günstigen Mieten “durch kommunalen Besitz oder langfristige Bindungen” zur Verfügung gestellt werden. Erstmal geht die Initiative aber von 140.000 möglichen günstigen Wohnungen aus. Die sollen auch durch die Landeswohnungsunternehmen (die nach dem Gesetzentwurf zu Anstalten öffentlichen rechts werden, siehe unten) zugekauft werden.

Dafür sollen die Mieten in landeseigenen Wohnungen gesenkt und gedeckelt werden, abhängig vom Einkommen der Mieter.

https://www.rbb-online.de/politik/hintergrund/der-berliner-mietenvolksentscheid-fuer-dummies.html