Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung!

Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Ein P-Konto ist auch weiterhin ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet: Guthaben sind bis zu einem Betrag von 1.045,04 Euro (ab 1. Juli 1.073,88 Euro) je Kalendermonat geschützt, weitere Beträge (Kindergeld usw.) können auf Nachweis freigegeben werden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gibt Antworten auf folgende Fragen:

http://www.vz-nrw.de/p-konto