Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

rp-online.de am 22.08.2015: Ablöse – was Nachmieter wissen müssen!

Abstandszahlungen für Küche, Einbauschränke oder Umbauten sind vielen Nachmietern ein Dorn im Auge. Verpflichtet sind sie in aller Regel nicht, solche Forderungen zu akzeptieren, wenn sie eine Wohnung übernehmen.

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