Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

n-tv.de am 11.08.2015 – Landgericht Berlin (LG Berlin – 67 S 140/15, Beschluss vom 04.06.2015): Fenster bei Einzug nicht gestrichen – Mieter müssen nicht renovieren!
Mieter müssen ihre Wohnung nicht unbedingt frisch gemalert hinterlassen, wenn sie ausziehen. Auch nicht, wenn das so im Mietvertrag steht. Entscheidend ist unter anderem die Frage, wie die Immobilie beim Einzug aussah.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Mieter-muessen-nicht-renovieren-article15695351.html