Aus der Rubrik “Mietertipps”:

promietrecht.de: Vorbereitung der Wohnungsrückgabe mit Vorabnahmeprotokoll!

Zur Vorbereitung der Wohnungsrückgabe kann es sich empfehlen, dass eine sogenannte “Vorabnahme” mit dem Vermieter gemacht wird. In einem Vorabnahmeprotokoll kann vereinbart werden, welche Arbeiten bis zum Tag der Wohnungsrückgabe gemacht werden sollen.

Tipp:

Ob die Renovierungspflicht für Sie gemäß Ihrem Mietvertrag überhaupt besteht, sollten Sie noch vor dem Termin einer Vorabnahme durch fachkundige Beratung prüfen lassen. In den letzten Jahren gab es einige Urteile des Bundesgerichtshofs, worin Klauseln für ungültig, unwirksam erklärt wurden.

Bei der Vorabnahme in einer bewohnten Wohnung müssen Sie bedenken, dass hinter Schränken und Einbaumöbeln sich nach dem Abbau Farbunterschiede an der Wand zeigen können, die eine Renovierungspflicht an diesen Wänden auslösen kann.

Läuft alles glatt, und ist man sich einig, dann wird die Erstellung des abschließenden Übergabeprotokolls bei der Wohnungsrückgabe an den Vermieter häufig sehr vereinfacht, wenn die in einem Vorabnahmetermin besprochenen Arbeiten durchgeführt wurden.

http://www.promietrecht.de/Rueckgabe-der-Wohnung/Uebergabeprotokoll/Vorbereitung-der-Wohnungsrueckgabe-mit-Vorabnahmeprotokoll-E1858.htm