Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Setzt beim Berliner Mietspiegel das Positivmerkmal „Duschmöglichkeit“ eine separate Dusche voraus?

Die Antwort des Amtsgerichts Köpenick (AG Köpenick – 3 C 267/14, Urteil vom 17.03.2015) lautet: Ja!

haufe.de am 16.09.2015 – Mieterhöhung: Was zählt als Dusche?

Die bloße Möglichkeit, sich in einer Badewanne im Knien oder Sitzen abzubrausen, entspricht nicht heutigen Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.

Die Wohnung verfügt nicht über eine Duschmöglichkeit im Sinne des Mietspiegels.

Die Möglichkeit, sich mittels einer Handbrause im Sitzen zu duschen, ist keine zeitgemäße Duschgelegenheit. Das Vorhandensein einer Dusche setzt nicht nur voraus, dass eine Ganzkörperberegnung möglich ist, was auch mittels Wandhaken für eine Handbrause bewerkstelligt werden könnte, sondern es erfordert auch eine Duschabtrennung, um die Umgebung vor Spritzwasser zu schützen und für Privatsphäre zu sorgen. Die bloße Möglichkeit, sich in einer Wanne kniend oder sitzend abzubrausen, entspricht nicht heutigen Maßstäben für eine Duschmöglichkeit.

http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mieterhoehung-was-zaehlt-als-dusche_258_319892.html