Aus der Rubrik “Mietertipps”:

promietrecht.de: Übergabeprotokoll bei Rückgabe der Wohnung!

Bei Rückgabe der Wohnung kann der Zustand der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden.

Bei der endgültigen Übergabe ist grundsätzlich davon abzuraten, dass Sie ein Übergabeprotokoll unterschreiben, wenn Sie sich unsicher sind. Besonders immer dann, wenn der Vermieter wünscht, dass noch bestimmte Renovierungsarbeiten ausgeführt werden sollen, Sie diese Forderung nicht nachvollziehen können. Unterschreiben Sie trotzdem und der Vermieter auch, so kann daraus abgeleitet werden, dass Sie der Ausführung der aufgeführten Arbeiten zugestimmt haben. Sie sind nicht verpflichtet, eine Unterschrift zu leisten.

Übergabe der Wohnungsschlüssel bei Rückgabe der Wohnung

  • Falls in dem Übergabetermin auch die Schlüssel übergeben werden, achten Sie darauf, dass die Rückgabe der Schlüssel separat quittiert wird. Vorsorglich können Sie eine solche Quittung schon vorbereitet haben.
Hinweis:

Es kann sinnvoll sein, wenn an der Übergabe der Wohnung außer Ihnen und der Vermieterseite für Sie auch ein Zeuge / eine Zeugin teilnimmt, damit Sie notfalls beweisen können, was besprochen wird bzw. wurde.

http://www.promietrecht.de/Rueckgabe-der-Wohnung/Uebergabeprotokoll/Uebergabeprotokoll-bei-Rueckgabe-der-Wohnung-E1773.htm