Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Berliner Zeitung am 20.09.2015 – Ehemaliges Gaswerk Tegel: Gewobag muss zwei Millionen Euro Schadensersatz zahlen!

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag soll zwei Millionen Euro Schadenersatz zahlen. Laut Gericht hat sie Anleger nicht über Schadstoffe informiert, die auf einem Areal verdächtigt wurden, auf dem Wohnungen der Gesellschaft entstanden.

Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gewobag muss an 20 Anleger rund zwei Millionen Euro Schadensersatz nebst Zinsen zahlen. Das hat das Berliner Kammergericht in zwei jetzt bekannt gewordenen Urteilen entschieden. Sie sind noch nicht rechtskräftig. Die Anleger hatten 1994 und 1996 in zwei Fonds Geld in den sozialen Wohnungsbau investiert – jeweils eine Summe zwischen rund 40.000 und 107.000 Euro.

Was die Anleger damals nicht wussten: Ein Teil der Wohnungen entstand auf dem Areal des ehemaligen Gaswerks Tegel, das seit 1989 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als Altlastenverdachtsfläche eingestuft war. Im Verkaufsprospekt, der unter anderem von der Gewobag herausgegeben worden war, fanden sich dazu aber keine Angaben.

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