Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Berliner Woche am 23.11.2015 – Zum Bezug von Kindergeld:

Bezugsberechtigte von Kindergeld müssen der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummern und entsprechend die der Kinder, unabhängig von deren Geburtsdatum, mitteilen. Die Maßnahme wird zum 1. Januar 2016 eingeführt und soll sicherstellen, dass Kindergeld für jedes Kind nur einmal ausgezahlt wird.

http://www.berliner-woche.de/weissensee/tipps-und-service/zum-bezug-von-kindergeld-d89932.html