Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – XI ZR 103/15 – Urteil vom 19.01.2016: Immobilien-Darlehen leichter auflösbar – BGH stoppt überhöhte Strafzahlungen!

Der Bundesgerichtshof macht es Bankkunden leichter, die ein Darlehen haben. Sie können ihre Verträge künftig einfacher vorzeitig kündigen. Überhöhte Strafzahlungen sind den Richtern zufolge dann unzulässig.

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-stoppt-zahlungen-vorzeitige-kuendigungen-101.html