Aus der Rubrik “Verbrauchertipps”:

finanztip.de am 14.01.2016 – Riester-Rente: So holen Sie sich entgangene Überschüsse zurück!

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen haben, können Sie eventuell von Ihrem Versicherer mehr Überschussbeteiligung einfordern.
  • Am 13. Januar 2016 hat der Bundesgerichtshof die Regelungen zur Überschussbeteiligung bei der Allianz für unwirksam erklärt. Demnach hat das Unternehmen seine Kunden nicht ausreichend darüber informiert, dass sie erst ab einer Garantiesumme von 40.000 Euro an sogenannten Kostenüberschüssen beteiligt werden.
  • Betroffene Kunden haben nun ein Recht auf eine nachträgliche Beteiligung an diesen Kostenüberschüssen und damit auf eine höhere Auszahlung.
  • Laut dem Bund der Versicherten haben Versicherungsnehmer im Schnitt Anspruch auf 3.500 Euro.
  • Auch bei anderen Versicherern könnte nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Hamburgein Anspruch auf Nachbesserung bestehen. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden.

So gehen Sie vor:

  • Falls Sie eine Riester-Rentenversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben: Überprüfen Sie zunächst die Garantiesumme.
  • Beträgt sie weniger als 40.000 Euro, dann laden Sie unseren Musterbrief herunter und fordern Sie damit eine Beteiligung an den Kostenüberschüssen ein.
  • Wenn Sie einen Riester-Rentenvertrag bei einem anderen Anbieter abgeschlossen haben:

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie ebenfalls von Überschussbeteiligungen ausgeschlossen sind. Sie können dazu unser Musterschreiben verwenden.Schritt 2: Wenn Ihr Versicherer die Auskunft verweigert oder bestätigt, dass Sie von Überschussbeteiligungen ausgeschlossen sind, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg. Diese hat sich auf Versicherungen spezialisiert und kann Ihnen eine konkrete Vorgehensweise empfehlen.

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