Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

Heizkostenabrechnung: Muss ein Mieter auch bei stets ausgeschalteter Heizung Heizkosten zahlen?

Muss ein Mieter auch dann Heizkosten tragen, wenn er die Heizung zum Beispiel im Schlafzimmer oder Küche niemals in Betreib hat?

Zwar ist eher unwahrscheinlich, dass Mieter während der Wintermonate sämtliche Heizungen in derWohnung stets ausgeschaltet haben. Es kommt aber vor, dass zum Beispiel im Schlafzimmer oder in der Küche die Heizung nicht in Betrieb genommen wird. Muss in diesem Fall dennoch Heizkostengezahlt werden?

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