Aus der Rubrik “Mietertipps”:

WISO-Tipp  | 22.02.2016  Die Miete mindern!

Auf welche Mängel Sie achten müssen!

Schimmel im Bad, undichte Fenster, Ungeziefer, Baulärm oder Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft. Die Liste von Mängeln und Einschränkungen, die in Mietwohnungen auftauchen können, ist lang. Jedes Jahr werden bei den Mietervereinen mehr als 200.000 Rechtsberatungen zu Wohnungsmängeln durchgeführt. Das Gesetz erlaubt dem Mieter, bei Mängeln in der Mietwohnung die Miete zu mindern. Doch hier gilt es einiges zu beachten.

http://www.zdf.de/wiso/wie-hoch-darf-miete-gemindert-werden-und-bei-welchen-maengeln-42310262.html

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