Archiv für den Monat: Februar 2016

Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Hat die Einbringung eines Thermolanfilzes im Dachboden energiesparende Wirkung und stellt die Einbringung eines derartigen Thermolanfilzes im Dachboden eine Modernisierungsmaßnahme dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Rheine (AG Rheine – 10 C 85/14, Urteil vom 21.07.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Rheine in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Dämmung des Dachbodens ist eine Modernisierung, welche umlegbare Kosten von 1.081,02 EUR verursachte. Auf Grund des Sachverständigengutachtens steht für das Gericht fest, dass die Einbringung des Thermolanfilz im Dachboden energiesparende Wirkung hat. Insbesondere war es richtig die Dachschrägen nicht mit zu dämmen, da die Systemgrenze über der obersten Geschossdecke verläuft. Aus diesem Grunde ist die Dämmung der Holztür des Dachraums überflüssig, da auch diese oberhalb der Systemgrenze liegt. Nach den Berechnungen des Sachverständigen xxxxxxxxxx wurden für die Dämmung des Dachbodens 65,28 qm oder 17 Rollen Dämmmaterial inklusive Verschnitt verwendet. Hiervon ist die Dämmung der Holztür des Dachraums abzuziehen, sodass sich inklusive Verschnitt eine benötigte Menge von 61,44 qm oder 16 Rollen ergibt. Durch das Sachverständigengutachten konnten für die Verlegung des Thermolanfilz 7,55 Arbeitsstunden als plausibel bewiesen werden. Damit sind für diese Arbeit von der Rechnung vom 26.11.2012 von der Position 16 61,44 qm und von Position 13 7,55 Std. zu berücksichtigen.”

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz am 18.02.2016: Neuer Ratgeber für Seniorinnen und Senioren zur Hilfe im Alltag!

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO) gibt mit dem Ratgeber „Zu Hause gut versorgt – Informationen und Tipps für ältere Menschen“ einen umfassenden Überblick rund um die Unterstützung von älteren Verbraucherinnen und Verbrauchern durch haushaltsnahe Dienstleistungen.

Die Broschüre kann im Internet unterhttp://www.bagso.de/fileadmin/Aktuell/Publikationen/2016/Broschuere_Zu_Hause_gut_versorgt.pdfheruntergeladen werden.

Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. ist die Lobby der älteren Menschen in Deutschland. Unter ihrem Dach haben sich über 100 Verbände mit etwa 13 Millionen älteren Menschen zusammengeschlossen. Gemeinsam vertreten sie die Interessen äterer Menschen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Mit Publikationen und Veranstaltungen zeit die BAGSO Wege für ein möglichst gesundes und kompetentes Altern auf. Weitere Infos: www.bagso.de

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/02182016_BAGSO_Broschuere.html

Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

BGH – VI ZR 6/15, Urteil vom 15.12.2015: Schadensersatz bei Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen

Bei einem Verkehrsunfall auf einem Parkplatz mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen sind nicht grundsätzlich beide Autofahrer schuld. Laut Bundesgerichtshof (Az.: VI ZR 6/15) muss der Auffahrende für den Schaden haften, wenn der andere Wagen schon gestanden hat. Da auf Parkplätzen immer mit ausparkenden und rückwärtsfahrenden Fahrzeugen zu rechnen sei, muss man hier so vorsichtig fahren, dass man jederzeit anhalten kann. Wer rückwärts ein- oder ausparkt, muss sich im Zweifel sogar einweisen lassen. Deshalb hat derjenige, dessen Wagen vor dem Zusammenstoß schon gestanden hat, Anspruch auf Schadenersatz.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=bce56e2a3fa6fe75a83f1227df13199f&nr=73620&pos=0&anz=1

Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Hat eine Gipskartondecke mit einer 80mm Mineralwoll-Dämmung eine energiesparende Wirkung und stellt die Einbringung einer derartigen Gipskartondecke inklusive Dämmung in der Küche eine Modernisierungsmaßnahme dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Rheine (AG Rheine – 10 C 85/14, Urteil vom 21.07.2015) lautet: Ja!

Zur Begründung führt das AG Rheine in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Einbringung der Gipskartondecke inklusive Dämmung in der Küche stellt eine Modernisierungsmaßnahme dar, für die sich ein berücksichtigungsfähiger Gesamtaufwand von 1.496,88 EUR ergibt. Der Zeuge xxxxxxx bekundete überzeugend, dass die Küchendecke vollflächig mit einer Dämmung ausgestattet ist. Die Angaben zu den verwendeten Materialien waren widerspruchsfrei und die einzelnen Positionen konnten den Maßnahmen präzise zugeordnet werden. Die in der Rechnung vom 26.11.2012 bei Position 12 angegebene verwendete Materialmenge (12 qm) entspricht, bei Beachtung von Verschnitt, auch der von Beklagtenseite angegebenen Küchendeckenfläche von 11,3 qm. Zur Überzeugung des Gerichts hat der Sachverständige xxxxxxxx eine energiesparende Wirkung der Gipskartondecke mit der 80mm Mineralwoll-Dämmung festgestellt. Bezüglich des Arbeitsaufwands ermittelte der Sachverständige, dass für die Verlegung der Gipskartondecke 6,4 Stunden benötigt werden und für deren Spachtelung 2,4 Stunden (Position 02 bzw. 04 der Rechnung vom 26.11.2012). Ansonsten sind die Positionen 03 und 12 zu veranschlagen.”

AMV im Lichte der Presse:

staaken.info am 18.02.2016: Spandauer Aktionstag Wohnen im Alter

Viel Kompetenz, Fach- und Sachwissen von altersgerechten Wohnungen bis zu den verschiedenen Wohnformen für Senioren und des Generationenwohnens wird aufgeboten, beim 1. Spandauer Mieter- und Verbraucheraktionstag zu dem der AMV zusammen mit Bezirksstadtrat Frank Bewig als Schirmherr am 12. März von 10-15.30 in die Ev. Zufluchtskirchengemeinde in der Westerwaldstraße einlädt.

„Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf“ unter dieser Maxime des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes e.V. werden viele hilfreiche Informationen rundum das Thema „Wohnen und Leben im Alter“ geboten.

http://www.staaken.info/2016/02/1-spandauer-aktionstag-wohnen-im-alter/

Aus der Rubrik “Wissenswertes”: 

Gelten Kalziumsilikatplatten als Wärmedämmstoff und stellt die Anbringung derartiger Kalziumsilikatplatten im Schlafzimmer eine Modernisierungsmaßnahme dar?

Die Antwort des Amtsgerichts Rheine (AG Rheine – 10 C 85/14, Urteil vom 21.07.2015) lautet: Nein!

Zur Begründung führt das AG Rheine in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Die Anbringung der Kalziumsilikatplatten im Schlafzimmer stellt keine Modernisierungsmaßnahme dar. Die Klägerin konnte die vorgetragene Innenwärmedämmung der Kalziumsilikatplatten nicht beweisen. Im Gegenteil stellte der Sachverständige xxxxxxxxxx fest, dass Kalziumsilikatplatten schon grundsätzlich nicht als Wärmedämmstoff gelten. Eine energiesparende Wirkung konnte aber auch ansonsten nicht festgestellt werden. Daher sind die Positionen 02, bezüglich der Verlegung der Platten, 04, bezüglich des Anstrichs der Platten, und 11 der Rechnung vom 26.11.2012 nicht zu berücksichtigen.”

Pressemitteilung 08/2016

Nachlese zum 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV am 17.02.2016

Am 17.02.2016 fand im Restaurant 1860 TSV Spandau – Tanzsportzentrum – der 11. Mieter- und Verbraucherstammtisch des AMV statt. Thema des Abends war “Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin”. Die Veranstaltung war mit 15 Verbraucherinnen und Verbrauchern unterdurchschnittlich besucht.

Nach der Begrüßung durch den 2. Vorsitzenden des AMV, Herrn Ass. Marcel Eupen, referierte Frau Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen), MdA, Sprecherin für Mieten und soziale Stadt …weiterlesen

Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

DIE WELT am 12.02.2016: Das sind die größten Kostenfallen im Mobilfunk!

Kostenlos telefonieren, SMS schreiben und surfen: Mobilfunkanbieter versprechen Kunden mit Verträgen und Prepaidpaketen einiges. Doch oft lauern versteckte Extrakosten. Darauf sollten Nutzer achten.

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article152150566/Das-sind-die-groessten-Kostenfallen-im-Mobilfunk.html?wtrid=socialmedia.socialflow….socialflow_googleplus