Neues Asbest-Urteil: Zerstörte oder beschädigte Asbestmaterialien führen zu einer minderungsrelevanten konkreten Gesundheitsgefährdung!
GSW Immobilien AG muss anteilige Miete für Wohnung in der Obstallee in Berlin-Spandau für gesamten Mietzeitraum zurückzahlen!
Das Landgericht Berlin – 18 S 133/15, Urteil vom 11.02.2016, verurteilte die GSW Immobilien AG zu einer Rückzahlung zu viel entrichteter Miete für den gesamten Mietzeitraum in Höhe von 20 % der Bruttowarmmiete wegen neun beschädigter asbesthaltiger PVC-Platten in der Küche und sechs fehlender PVC-Platten in der Diele einer in der Obstallee in Berlin-Spandau gelegenen Wohnung und führte zur Begründung seiner Entscheidung auf der Seite drei seines Urteils wie folgt aus: … weiterlesen
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