Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

Verbraucherzentrale Brandenburg am 22.03.2016: Verbraucherzentrale Brandenburg verklagt Kaffeefahrtveranstalter!

Widerrufsrecht bei Matratzenkauf auf Kaffeefahrt

Die RSC Aktiv und Vital GmbH aus Berlin wollte Brandenburgern nach dem Kauf teurer Matratzen auf einer Kaffeefahrt kein Widerrufsrecht gewähren. “Die Firma lieferte sofort, entfernte die Verpackung und legte die Matratzen direkt auf die Betten ihrer Kunden. Aus angeblich hygienischen Gründen akzeptierte sie den Vertragswiderruf nicht”, so Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Die Verbraucherschützer sind anderer Meinung und klagen jetzt vor dem Landgericht Berlin.

“Matratzenkäufe auf Kaffeefahrten können auch nach dem Entfernen einer für solche Waren üblichen Verpackung und anschließender Funktionsprüfung wieder zurückgegeben werden”, meint Fischer-Volk und verweist auf ein einschlägiges Urteil des Bundesgerichtshofes vom 3. November 2010 (VIII ZR 337/09, hier: Wasserbett). Denn dem Verbraucher muss es möglich sein zu testen, ob die jeweilige Matratze für ihn geeignet ist oder nicht.

http://www.vzb.de/klage-vzb-kaffeefahrten-2016