WISO-Tipp | 29.02.2016 Schäden in der Mietwohnung
Wer übernimmt die Kosten?
WISO-Tipp | 29.02.2016 Schäden in der Mietwohnung
Wer übernimmt die Kosten?
Bundesregierung beschließt neues Bauvertragsrecht!
Die Bundesregierung hat am 2. März den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Werkvertragsrecht modernisiert und den Anforderungen von Bauvorhaben angepasst. Im Vordergrund steht dabei der Verbraucherschutz.
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/03022016_Kabinett_Bauvertragsrechts.html
Ist bei einem Vollwartungsvertrag bei einem Aufzug ein gemäß § 287 ZPO im Wege der Schätzung zu ermittelnder angemessener Kostenanteil in Abzug zu bringen?
Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Jedoch ist von den Aufzugskosten wegen des zugrunde liegenden Vollwartungsvertrages ein gemäß § 287 ZPO im Wege der Schätzung zu ermittelnder, nach Ansicht des Gerichts mit 20 % angemessenen bemessener Kostenanteil in Abzug zu bringen, weil bei einem sogenannten Vollwartungsvertrag auch gewisse Instandsetzungsarbeiten von den Gesamtkosten umfasst sind (vgl. hierzu Blank in Blank/Börstinghaus, 4. Aufl., § 556 BGB Rn. 176 m.w.N.).”
heise.de am 27.02.2016: Neuer Virus schützt sich mit einem Passwort!
Sehr unverfänglich kommt ein neuer Virus daher: Er steckt in bereits einmal erhaltenen Mails, die mit einem Passwort versehen scheinbar von einem bekannten Absender erneut versendet werden.
Vorsicht bei bereits einmal empfangenen Mails, die mit einem mysteriösen Passwort-Hinweis erneut im Postfach landen! Mit dieser neuen Masche geht zur Zeit ein Virus um, der sich in einer Zip-Datei versteckt und sich durch ein Passwort vor Virenscannern schützt.
http://www.heise.de/security/meldung/Neuer-Virus-schuetzt-sich-mit-einem-Passwort-3119562.html
DAWR am 29.02.2016: Info Hundebiss!
Tierhalterhaftung: Wann ein Hundehalter für einen Hundebiss haftet – die Rechtslage bei Hundebissen
Herrchen haftet – Informationen zur Haftung bei Hundebissen
Wenn der Hund beißt, haftet in der Regel sein Herrchen für die Folgen. Dies betrifft zum einen die finanziellen Folgen. Zum anderen kann ein Hundebiss auch strafrechtliche Konsequenzen für den Halterdes Tieres nach sich ziehen. Wenn er den Hundebiss hätte verhindern können, kommt eine Bestrafung wegen fahrlässiger Körperverletzung in Frage.
Berliner Morgenpost am 29.02.2016: Viele Berliner leben in viel zu großen Wohnungen!
Durchschnittlich hat jeder Berliner 40 Quadratmeter zur Verfügung. Zu viel für die stetig wachsende Metropole.
881.613 Berliner leben nach Angaben des Statistikamtes Berlin-Brandenburg allein. Singles stellen 49 Prozent aller Haushalte. Ihnen gegenüber stehen mit 75.099 Ein-Zimmer-Wohnungen kaum vier Prozent des Wohnungsbestandes. Kaum besser ist es bei Zweiraumwohnungen, für viele Singles ohnehin attraktiver: Davon gibt es 337.619, aber auch 555.785 Zwei-Personen-Haushalte, die um das Angebot konkurrieren. 80 Prozent aller Berliner Haushalte bestehen aus maximal zwei Personen.
Die durchschnittliche Berliner Wohnung hat laut Statistischem Jahrbuch 3,5 Räume und 73 Quadratmeter, bewohnt von statistisch 1,8 Personen. Auf jeden Berliner entfallen so knapp 40 Quadratmeter Wohnfläche.
Liegt eine unzulässige Teilabrechnung vor, wenn die Ermittlung des Kostenanteils des Mieters in zwei einander ergänzende Zeitabschnitte des Abrechnungsjahres aufgegliedert wurde?
Zur Begründung führt das AG Mitte in seiner vorgenannten Entscheidung wie folgt aus: “Sämtliche Abrechnungen waren sowohl ursprünglich als auch in der korrigierten Fassung formell wirksam erstellt worden.
Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthält. Soweit keine besonderen Abreden getroffen sind, sind in die Abrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten regelmäßig folgende Mindestangaben aufzunehmen: eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und – soweit zum Verständnis erforderlich – die Erläuterung der zugrunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters, wobei auch Erläuterungen zu berücksichtigen sind, die der Vermieter dem Mieter außerhalb der Abrechnung vor Ablauf der Abrechnungsfrist, z.B. im Mietvertrag oder in einer vorangegangenen Abrechnung erteilt hat, zu berücksichtigen sind, (vgl. BGH, Urteil vom 11.08.2010, VIII ZR 45/10,Grundeigentum 2010, 1261 ff.) Diese Voraussetzungen sind vorliegend eingehalten worden.
Der Formwirksamkeit der Abrechnungen für das Jahr 2010 steht auch nicht entgegen, dass diese in zwei unterjährige Abrechnungszeiträume aufgeteilt wurde, für die jeweils zeitgleich Abrechnungen erstellt und übermittelt wurden. Aus der von der beklagten Partei in Bezug genommenen Entscheidung des BGH, Urteil vom 23.06.2010 – VIII ZR 227/09, NZM 2010, 781 ff. ergibt sich gerade nicht, dass eine entsprechende Aufteilung zur Formunwirksamkeit der Abrechnung führt. Im Gegenteil wird dort zutreffend ausgeführt, dass keine unzulässige Teilabrechnung vorliege, wenn die Ermittlung des Kostenanteils des Mieters in zwei einander ergänzende Zeitabschnitte des Abrechnungsjahres aufgegliedert wurde.”
Spandauer Volksblatt am 01.03.2016 – Wohnen und Leben im Alter: Aktionstag des Mieterschutzbundes!
Wo? evangelische Zufluchtsgemeinde, Westerwaldstraße 16, 13589 Berlin
Der erste Spandauer Mieter- und Verbraucheraktionstag des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes am 12. März von 10 bis 15.30 Uhr in der Evangelischen Zufluchtskirchengemeinde, Westerwaldstraße 16, ist dem Thema Wohnen und Leben im Alter gewidmet.
Unter der Schirmherrschaft des Stadtrates für Gesundheit und Soziales, Frank Bewig (CDU), können sich die Besucher bei freiem Eintritt von Experten über die unterschiedlichen Aspekte des Wohnens und Lebens im Alter informieren. Die Veranstaltung wird mit 500 Euro von der Ikea-Stiftung gefördert. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Die Fachvorträge beginnen um 10.25 Uhr mit der Vorstellung der Spandauer Seniorenvertretung durch ihren Vorsitzenden Klaus-Dieter Trautmann. Ab 10.35 spricht Rüdiger Darmer, zertifizierte Fachkraft für barrierefreies Bauen und Wohnen, über die Planung einer altersgerechten Wohnung.
Das Generationen übergreifende Wohnen ist ab 11.30 Uhr Thema von Theo Killewald von der Netzwerkagentur „GenerationenWohnen“. Sozialamtsleiter Thomas Fischer stellt um 13 Uhr die städtischen Seniorenwohnhäuser vor. Um Hilfe im Alltag und Pflegemöglichkeiten geht es ab 13.30 Uhr mit Barbara Rudolph vom Pflegestützpunkt im Rathaus. Über betreutes Wohnen spricht ab 14.30 Uhr Christine Hamann von der Pro Seniore Residenz Wasserstadt.
Die Pausen zwischen den Vorträgen können für Gespräche genutzt werden. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Immobilien-Zeitung am 25.02.2016: Hoffnung in Sachen Mietspiegel
Bei der geplanten Reform der Mietspiegelerstellung hat die Immobilienbranche Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) offenbar auf ihrer Seite.
Die von Justizminister Heiko Maas (SPD) angestoßene Reform der Mietspiegelerstellung, bei der die Erfassung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre ausgedehnt werden soll, stößt bei Maas’ Parteikollegin, Bundesbauministerin Barbara Hendricks, auf wenig Gegenliebe. Auf dem Immobilienkongress Quo Vadis sagte Hendricks, dass sie dadurch die Gefahr sehe, dass dies mit einer Entwertung des Immobilienbestands einhergehe. Und dann formulierte sie einen Satz, der vielen Vermietern einen kleinen Hoffnungsschimmer geben könnte: “Ich glaube, dass wir im Gesetzgebungsverfahren noch zu einem feinen Austarieren kommen werden.” Konkreter wurde sie allerdings nicht.
http://www.immobilien-zeitung.de/135215/hoffnung-in-sachen-mietspiegel
Spandauer Volksblatt am 01.03.2016: Wohnungspolitik der Linken!
Wo? TSV Spandau 1860 Restaurant und Tanzsportzentrum, Askanierring 150, 13585 Berlin
Der Alternative Mieter- und Verbraucherschutzbund widmet im Vorfeld der Berliner Wahlen seine nächsten Stammtische den Standpunkten der Parteien zu den Themen Miete und Wohnen. Den Auftakt macht am 9. März um 19.30 Uhr Katrin Lompscher, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Abgeordnetenhaus und Sprecherin für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Veranstaltung findet statt im Restaurant des Sportvereins TSV Spandau 1860, Askanierring 150. Der Eintritt ist frei.
http://www.berliner-woche.de/spandau/politik/wohnungspolitik-der-linken-d95570.html