Aus der Rubrik “Gesetzesvorhaben”:

immobilien-zeitung.de am 12.04.2016: Maas will Mietspiegel auf Basis von acht Jahren berechnen!

Im aktuellen Entwurf, der der Immobilien Zeitung vorliegt, heißt es: “Zur Verbesserung der Datenbasis von Mietspiegeln und um in Märkten mit stark ansteigenden Mieten die Dynamik der Mietpreissteigerung abzufedern, wird der Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre erweitert.”

Bei der Umlage von Modernisierungskosten soll es laut Gesetzentwurf dabei bleiben, dass Eigentümer künftig nur noch jährlich 8% und nicht mehr 11% auf ihre Mieter übertragen können. Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll die Umlage auf 3 Euro/qm innerhalb von acht Jahren beschränken. Zuvor waren 4 Euro/qm im Gespräch gewesen. Zudem wird es eine Härtefallklausel geben, wonach kein Bürger mehr als 40% seines Haushaltsaufkommens für Miete einschließlich Heizkosten ausgeben muss. Und schließlich wird für Maßnahmen bis zu einem Umfang von 10.000 Euro pro Wohnung ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, mit dem Vermieter eine Mieterhöhung nach der Modernisierung geltend machen können.

http://www.immobilien-zeitung.de/1000032231/maas-will-mietspiegel-auf-basis-von-acht-jahren-berechnen/