Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

escherhilft.de am 20.04.2016: Haustierhaltung in einer Mietwohnung. Was darf ich als Mieter?

Die Haltung von Haustieren ist ein häufiger Streitfall vor deutschen Gerichten und im Mietrecht nicht eindeutig geregelt. Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen, Fische oder Wellensittiche dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Sie gelten als problemlos bezüglich der Lärmbelästigung und der Verursachung von Schäden. Als Kleintiere gelten alle Tiere, die in Käfigen, Aquarien oder Terrarien gehalten werden können. Sonderfälle wie Ratten, Frettchen und Papageien können hingegen abgelehnt werden.

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