Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:

n-tv.de am 03.05.2016: Mieter hätten es wissen müssen – Baulärm spart nicht immer Miete!

Wenn der vertragsgemäße Gebrauch einer Wohnung eingeschränkt ist, haben Mieter das Recht dazu, die Miete zu mindern. Das gilt grundsätzlich auch für Lärmbelästigung. Aber es gibt Ausnahmen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Baulaerm-spart-nicht-immer-Miete-article17611081.html