Pressemitteilung 29/2016

Bundesgerichtshof – Jahresfrist gilt auch für Kosten, die überhaupt keine Betriebskosten sind!
Gilt die Jahresfrist für Einwendungen gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können, wie Instandhaltungs- und Verwaltungskosten?

Der BGH (BGH – VIII ZR 209/15, Urteil vom 11.05.2016) bejaht … weiterlesen

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