AMV im Lichte der Presse:

Unterwegs in Spandau am 02.06.2016: Eine schallende Ohrfeige für den Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V.

Das Landgericht Berlin – 18 S 276/15 sowie 18 S 306/15 – hat mit gleich zwei Urteilen vom 30.05.2016 die Nebenkostenprüfberichte des Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. mangels namentlicher Benennung der vertretenen Mieter nicht anerkannt!

Der Kommentar des AMV:

„Sollten die beiden Urteile des Landgerichts Berlin in Zukunft vom Amtsgericht Spandau beachtet werden, wovon ausgegangen werden muss, wäre dies für zahlreiche Mieterinnen und Mieter, die in Betriebskostenangelegenheiten in der Vergangenheit vom Spandauer Mieterverein für Verbraucherschutz e. V. vertreten worden sind, im Prozessfall die reinste Katastrophe“, sagt der 1. Vorsitzende des AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V., RA Uwe Piper. „Ihre unter Umständen berechtigten inhaltlichen Einwendungen würden nach Ablauf der Jahresfrist nur deshalb nicht gehört und damit nicht berücksichtigt, weil ihr Name nicht im Prüfbericht des Spandauer Mietervereins steht“, so Piper. „Um für die Zukunft dieses Risiko auszuschließen, wird der Spandauer Mieterverein eindringlich aufgefordert, ab sofort seine Praxis zu ändern und in seinen Prüfberichten die Mieter namentlich zu benennen“, fordert Piper.

http://www.unterwegs-in-spandau.de/eine-schallende-ohrfeige-fuer-den-spandauer-mieterverein-fuer-verbraucherschutz-e-v/