Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

faz.net am 23.06.2016: BGH-Urteil vom 23.06.2016 – I ZR 137/15 – Müller darf Rabattgutscheine der Konkurrenz annehmen

Die Idee ist gewitzt. Andere Drogerien locken mit zehn Prozent Rabatt auf alles. Und Müller kontert mit der Werbebotschaft: Diese Coupons könnt ihr auch bei uns einlösen. Ob das erlaubt ist, musste jetzt der Bundesgerichtshof entscheiden.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/bgh-urteil-mueller-darf-rabattgutscheine-der-konkurrenz-annehmen-14304121.html