AMV im Lichte der Presse:


spandau-tv.de am 30.06.2016: Standsicherheit bei Gebäuden in der Wilhelmstadt gefährdet – Sechs Wochen Zeit für Wohnungswechsel

In der Wilhelmstadt in Berlin-Spandau droht 22 Mietparteien eine Nutzungsuntersagung. Sie haben jetzt sechs Wochen Zeit für einen Wohnungswechsel.

Der Kommentar des AMV

„Der AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e. V. hofft und erwartet, dass die gegebenen Zusagen eingehalten und den betroffenen Mieterinnen und Mietern schnell geholfen wird“, sagt RA Uwe Piper, 1. Vorsitzender des AMV. „Das Einzige was jetzt zählt, ist eine adäquate Ersatzwohnung; alles andere kann später geklärt werden“, so Piper. „Wenn die Mieter eine den Umständen nach angemessene neue Wohnung bezogen haben, können sie von ihrem derzeitigen Vermieter im Rahmen des Schadensersatzes nach § 536a Abs. 1 BGB die Kosten erstattet verlangen, die darauf beruhen, dass sie wegen einer nicht mehr vorhandenen Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch umziehen mussten“, meint Piper. „Wenn die Eichenpfähle, auf denen die Gebäude errichtet wurden, durch falsche bautechnische Ausführungen verrottet sind, war die Gefahrenquelle von Anfang an gegeben, so dass die Voraussetzungen der Garantiehaftung nach § 536a BGB vorlägen“, schließt Piper.

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