Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


rp-online.de am 09.07.2016: Streit um die Maklergebühr

Mietinteressenten können gegen Verpflichtung drei Jahre lang vorgehen.

Wer einen Makler nicht bestellt hat, muss ihn auch nicht bezahlen – soweit das Bestellerprinzip. Verlangt der Makler dennoch bei der Besichtigung vom Mietinteressenten, eine Verpflichtung zu unterschreibt, wonach er die Maklergebühr zahlen muss, ist diese unzulässig.

http://www.rp-online.de/leben/bauen/streit-um-die-maklergebuehr-aid-1.6104278