Aus der Rubrik “Mieterinformationen”:


n-tv.de am 27.09.2016: Verkauf, Modernisierung, Handwerker – Wann müssen Mieter kooperieren?

Der Vermieter hat kein grundsätzliches Besuchsrecht in seiner Wohnung.

“Die Wohnung ist unverletzlich”, heißt es im Artikel 13 des Grundgesetzes. Mieter üben in ihrer Wohnung das Hausrecht aus. Sie können also selbst entscheiden, wen sie in die Wohnung lassen und wen nicht. Auch der Vermieter hat keinen Zutritt zu seinem Eigentum. Es kann aber Situationen geben, in denen der Mieter zur Zusammenarbeit verpflichtet ist.

http://mobil.n-tv.de/ratgeber/Wann-muessen-Mieter-kooperieren-article18736756.html