Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Landgericht Berlin – 67 S 76/16, Urteil vom 16.06.2016: Hotel im Haus – Lärm kann Mietminderung rechtfertigen

Lärm durch einen Hotelbetrieb im Haus kann eine Mietminderung rechtfertigen. Das gilt insbesondere, wenn der Hotelbetrieb erst nach Unterzeichnen des Mietvertrags entsteht. Und wenn der Mieter den Vermieter schriftlich informiert hat, dass er die Miete nur unter Vorbehalt zahlt. Dann darf er einen Teil der Zahlungen später zurückfordern.

https://www.berlinonline.de/themen/immobilien-und-wohnen/mietrecht/4610904-739652-hotel-im-haus-laerm-kann-mietminderung-r.html