Berliner Morgenpost am 24.10.2016 – Wenn der Mieter stirbt: Mietvertrag bleibt bestehen
Nach dem Tod eines Angehörigen kommt für die Hinterbliebenen zur Trauer oft noch die Sorge um die Wohnung dazu. Bei Mietwohnungen gilt: Für die Mitbewohner des Verstorbenen greifen besondere Schutzregelungen. Gleichzeitig ergeben sich für sie einige Pflichten.