ra-online GmbH: DAWR-Schmerzensgeldtabelle stets aktuell und immer verfügbar
Schmerzensgeld ist die Entschädigung für immaterielle Schäden in Geld und kann in gesetzlich geregelten Fällen verlangt werden (§ 253 BGB). Neben Verletzungen der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte bestehen Schmerzensgeldansprüche insbesondere bei Körper- oder Gesundheitsverletzungen.