Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen – 5 C 449/16, Urteil v. 17.10.2016: Baumfällkosten sind keine Betriebskosten

haufe.de am 20.02.2017: Kosten für Baumfällung nicht als Betriebskosten umlegbar

Lässt der Vermieter einen Baum fällen, sind die hierfür anfallenden Kosten keine Betriebskosten, so mehrere Amtsgerichte. Die Baumfällkosten sind daher nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegbar.

https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/baum-faellen-kosten-sind-nicht-auf-mieter-umlegbar_258_319232.html