Amtsgericht Lichtenberg – 2 C 202/16, Urteil vom 28.09.2016: Die Abteilung 2 des Amtsgerichts Lichtenberg hat in einem am 28.09.2016 verkündeten Urteil die Vorschriften über die Mietpreisbremse angewandt und eine Vermieterin zur Rückzahlung von überhöhter Miete verurteilt.
Stiftung Warentest am 21.03.2017 –
Mutmacher: Laura H. klagte die Mietpreisbremse ein
„Zuerst habe ich den Vermieter angeschrieben und verlangt, dass der Mietspiegel eingehalten wird“, sagt Laura H.. Doch die Deutsche Wohnen blieb stur. Laura H. klagte und bekam vom Amtsgericht Berlin-Lichtenberg in vollem Umfang recht (Az. 2 C 202/16).
https://www.test.de/Mutmacher-Laura-H-klagte-die-Mietpreisbremse-ein-5153364-0/