Pressemitteilung 24/2017

Eigenbedarfskündigung: Pauschaler Hinweis auf Bedarf „für eigene Zwecke” genügt nicht!

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG Berlin – 67 S 247/16, Urteil vom 15.11.2016) genügt der pauschale Hinweis eines Vermieters in einer Eigenbedarfskündigung, die von ihm vermietete Wohnung „für eigene Zwecke” zu benötigen, den Anforderungen der gesetzlichen Begründungspflicht nach § 573 Abs. 3 BGB nicht.

Die Angabe „… weil ich die Wohnung für eigene Zwecke benötige” umschreibe als bloße Leerformel lediglich den Begriff des Eigenbedarfs, ohne zur Information die derzeitigen Wohnverhältnisse jedenfalls kurz und verständlich darzustellen, um eine Überprüfung der bisherigen räumlichen Wohnverhältnisse durch die Mieter zu ermöglichen. … weiterlesen

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