Aus der Rubik “Wohnungspolitik”:


DER TAGESSPIEGEL am 19.04.2017: Milieuschutz
– Berlin wird zum Milieuschutzgebiet

Berlins Bezirke stellen immer mehr Kieze unter Schutz. Kreuzbergs Baustadtrat will die Flächenquote auf sechzig Prozent anheben.

Die sozialen Erhaltungsverordnungen haben gemäß Paragraf 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. In Milieuschutzgebieten ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemäß Umwandlungsverbotsverordnung genehmigungspflichtig und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Besonders wichtig: Eigentümer in Milieuschutzgebieten sind verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern. Weil Vermieter die Möglichkeit haben, sich in Milieuschutzgebieten zu verpflichten, umgewandelte Eigentumswohnungen für sieben Jahre nur an Mieter zu veräußern, um die Genehmigung zur Umwandlung zu erhalten, plädiert der Berliner Mieterverein für die Abschaffung dieser Ausnahmegenehmigung.

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/milieuschutz-berlin-wird-zum-milieuschutzgebiet/19672056.html

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