Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Verwaltungsgericht Berlin – VG 6 L 250.17, Beschluss vom 27.03.2017: Auskunftsanspruch bei Zweckentfremdung von Wohnraum

DER TAGESSPIEGEL am 31.03.2017: Zweckentfremdungsverbot in Berlin – Portale müssen Daten von Anbietern illegaler Ferienwohnungen rausgeben

Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Internetportale sind verpflichtet, Namen und Adressen von Vermietern illegaler Ferienwohnungen den Bezirken mitzuteilen.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/zweckentfremdungsverbot-in-berlin-portale-muessen-daten-von-anbietern-illegaler-ferienwohnungen-rausgeben/19594430.html