Aus der Rubrik “Verbraucherinformationen”:

refrago.de am 15.05.2017: Kündigung Fitnessstudio

Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?

Kündigungsausschließende Klauseln in den AGB eines Fitnessvertrages sind dann unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung eine zumutbare Nutzung des Fitnessstudios nicht mehr möglich ist. Dies wurde bei einem Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil angenommen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994, Az. 6 U 164/93). Für die Annahme eines Kündigungsrechts ist es auch nicht erforderlich, dass der Kunde mindestens 50 km entfernt umzieht. Eine Klausel im Fitnessvertrag, die dies vorschreibt ist unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990, Az. 12 O 190/90).

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