AMV befürwortet Konzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten
Der Berliner Senat hat am 15.08.2017 auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher und Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen zur Erleichterung bundesgesetzlicher Vorgaben ein Umsetzungskonzept zur Ausübung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Ziel dieses Umsetzungskonzeptes ist es, dass die Berliner Bezirke schneller Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch ausüben können. Im Vordergrund stehen die Ausübung von Vorkaufsrechten im Geltungsbereich sozialer Erhaltungsverordnungen (sog. Milieuschutzgebiete, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB) und die Ausübung von Vorkaufsrechten auf Grundlage einer Vorkaufsrechtsverordnung (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB, § 16 AGBauGB). … weiterlesen
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