Aus der Rubrik “Gerichtsentscheidungen”:

Süddeutsche Zeitung am 27.09.2017 – BGH: Mieterschutz ist wichtiger als Profit des Vermieters

BGH – VIII ZR 243/16, Urteil vom 27.09.2017

  • Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Mietern gestärkt.
  • Die Kündigung eines Mieters ist demnach nur dann erlaubt, wenn dem Vermieter andernfalls “erhebliche Nachteile” entstehen – und er diese nachweisen kann.

Der Bundesgerichtshof hat eine überraschend klare Entscheidung zum Vorrang des Mieterschutzes vor den Renditeinteressen des Vermieters gefällt. Die Kündigung einer Wohnung aus rein wirtschaftlichen Gründen ist dem Vermieter nur dann erlaubt, wenn ihm andernfalls “erhebliche Nachteile” für seine Immobilie entstünden. Damit hob er ein Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen auf.

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mietrecht-bgh-mieterschutz-ist-wichtiger-als-profit-des-vermieters-1.3685465